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[Bug]: Text parts misplaced and mixed up #290

@k00ni

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@k00ni

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When running this snippet

$text = (new PdfParser())->parseFile('/path/to/file.pdf')->getText();

I run into the following issue/exception (Please attach the pdf)

The issue is that text parts (?) of the PDF are misplaced / not in order and partly mixed up. Text A which appears after text b in the PDF, is reversed in the extracted text (see screenshot). Other texts are cut up and mixed with others, such as:

5 des vorgenannten Vertrages, dass weitere Einrichtungen
des Zentralrats auf freiwilliger Basis gefördert werden, und zwar die Hochschu-

Here is a screenshot of the first part of the PDF (left) and the extracted text (right):

Image

Related PDF: btd_21_1576_2101576_copy_from_2025-10-10_12-28-17.pdf

I can create a PR to have a failing test (in addition to #277) if that helps.

Here is the raw text:


 5 des vorgenannten Vertrages,  dass  weitere  Einrichtungen 
des Zentralrats auf freiwilliger Basis gefördert werden, und zwar die Hochschu-
le für  Jüdische  Studien und das  Zentralarchiv I S.  1598)zur  Erforschung steht einer  dergeplanten Geschichte  För-
derungDerder  JudenVertrag  der in  Nathanzwischen Deutschland,  Peter der   BundesrepublikLevinsonlediglich  ausStiftung Klarstellungsgründen. Deutschland  nicht  entgegen. und dem  SoEs Zentralrat  handelterfolgte  sich  der die 
JudenRegelungnämlich in  beiDeutschland in  derArtikel  finanziellen (Bundesgesetzblatt  Förderung   der  genannten  Einrichtungen  um   Zu-
wendungen im  Sinne des Bundeshaushaltsrechts  nach den Vorgaben  des Haus-
haltsgesetzgebers, während die Vertragsleistungen eine andere Rechtsgrundlage 
Zuständigkeitsbereich des Zentralrats der Juden in Deutschland
21. Wahlperiode 10.09.2025
– Drucksache 21/1129 –
Deutscher Bundestag Drucksache  21/ 1576
Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bodo Ramelow, Clara Bünger, Anne-
der Bundesregierung 
Antwort 
10593344.html). Ergänzt wird diese Aussage von Josef Schuster noch mit dem 
Hinweis auf die vom Zentralrat initiierte Gründung der Nathan Peter Levinson bezeichnet-wadephuls-aeusserung-ueber-zwangssolidaritaet-als-entgleisung-1
Stiftung, welche die Ausbildung für ein liberales Rabbinerseminar an der Uni-www.faz.net/aktuell/politik/inland/schuster-
versität   Potsdam   übernehmen   soll,  und  die  Errichtung   des  Militärrabbinats. 
Eine Kooperationsvereinbarung  mit  der Universität  Potsdam  liege laut Josef 
„Der  Zentralrat  ist auch  das  Dach  der jüdischen  Gemeinden und vertritt  alle 
Schuster jedoch nicht vor,  die staatliche  Förderung  laufe laut den Aussagen 
Denominationen.  Er ist die gesellschaftliche, politische  und religiöse  Vertre-
von Josef Schuster jedoch schon über die Nathan Peter Levinson Stiftung.
tung des deutschen Judentums.“ (
In der „Frankfurter  Allgemeinen  Zeitung“  vom  17. Juli 2025  wird  der Präsi-
dent des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, folgendermaßen 
Vorbemerkung der Fragesteller
zitiert:
 2,   5  und  6  offen  oder  ver-
deckt geben darf?  6 Absatz  1 festgelegt ist,  dass  es keine weiteren 
Finanzmittel   neben  den  genannten  in  Artikel
1. Wie  begründen  sich die Finanzmittel  für  die Nathan Peter  Levinson Stif-
tung im  Entwurf  des Bundeshaushalts  2025,  wenn doch im  Staatsvertrag 
zwischen  der Bundesrepublik  Deutschland  und dem  Zentralrat  der Juden 
in Deutschland  in Artikel
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 9. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
 4 Absatz  1 und 2  des Grundgesetzes  um-
fasst die Freiheit,  „[…]  aus  gemeinsamem  Glauben sich zu  einer Religionsge-
Essellschaft gibt in  zusammenzuschließender Bundesrepublik  Deutschland  und  zu   organisieren. kein  förmliches  Verschiedene Verfahren  Strömun- für  die 
gen einer Religion  haben dabei  das  Recht,  sich unabhängig  voneinander zu  or-
Anerkennung   als  Religionsgemeinschaft.   Das   Grundrecht   der  Religions-   und 
ganisieren“ (vgl.  Entscheidungen  des  Bundesverfassungsgerichts   (BVerfGE) 
Weltanschauungsfreiheit  aus  Artikel
123,  148, 177). Religionsgemeinschaften  bedürfen  keiner  Anerkennung  durch 
den Staat, um als Religionsgemeinschaft zu gelten und in Erscheinung treten zu 
dürfen.
Rechtliche  Grundlage   für   die  geplante  institutionelle  Förderung   der  Nathan 
Peter Levinson Stiftung wäre das Haushaltsgesetz zur Verabschiedung des Bun-
deshaushaltes   2025,   mit   dem   dieser   in  Kraft   gesetzt  wird.   Dies   ist  zzt.   nicht 
erfolgt,  entsprechend  wird   die  Nathan  Peter   Levinson  Stiftung  aktuell   noch 
nicht  aus   dem   Bundeshaushalt   gefördert.   Nach  Verabschiedung   des  Bundes-
haushaltes 2025 steht die Förderung unter dem Vorbehalt der erforderlichen zu-
wendungsrechtlichen Prüfungen  und Beteiligungen. Für  die Förderung  würden 
im  Bundeshaushalt  2025  keine zusätzlichen  Mittel eingestellt. Es handelt sich 
auch  nicht um  eine geplante Zuweisung  von Mitteln an den Zentralrat  der Ju-
den in Deutschland.  Im  Gegenteil plant dieser  nach Kenntnis der Bundesregie-
 2,  5 und 6 des Vertrages  lässt sich jedenfalls nicht ableiten, dass  es keine 
rung  in erheblichem  Maße  eine eigene Beteiligung an der Förderung  der Na-
weiteren  Finanzmittel  „offen oder verdeckt“  geben darf.  Der  Vertrag  schließt 
than Peter Levinson Stiftung.
weitere freiwillige Förderungen nicht aus.
 2  und 5 des Vertrages  gewährten  Leistungen hinaus  keine weiteren  fi-
– 2 – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Drucksache  21/ 1576
nanziellen Forderungen an die Bundesrepublik Deutschland herantragen. Damit 
Nach Artikel  6 Absatz  1 des Vertrages wird der Zentralrat der Juden über die in 
wurde  lediglich vereinbart,  dass  der Zentralrat  der Juden keine weiteren  finan-
Artikel
 13.
ziellen  Leistungen  „beanspruchen“   wird.   Der   Vertrag   mit   dem   Zentralrat   der 
haben,  vgl. auch  die Gesetzesbegründung  zu  den Artikeln  4 und 5 des Vertra-
Juden bringt vielmehr seine Offenheit gegenüber weiteren finanziellen Leistun-
ges, Bundestagsdrucksache 15/879, S.
gen in mehrfacher  Hinsicht zum  Ausdruck.  Aus  der Zusammenschau  der Arti-
kel
2. Auf   welcher   rechtlichen  Grundlage   liegen  laut  Bundesregierung   die  zu-
sätzlichen  Mittel im  Bundeshaushaltsentwurf  2025  für  den Zentralrat  der 
Juden  in  Deutschland,   welche  über   die  Nathan  Peter   Levinson  Stiftung 
ausgezahlt werden?
angssolidaritaet-als-entgleisung-110593344.html )?
aktuell/politik/inland/schuster-bezeichnet-wadephuls-aeusserung-ueber-zw
www.faz.net/
3. Wurde  der Zentralrat  der Juden in Deutschland  als Religionsgemeinschaft 
anerkannt,  und wenn ja,  wann,  und woraus  leitet sich der Anspruch  ab, 
„die religiöse Vertretung des Deutschen Judentums“ zu sein (
 1  des  Vertrages)   notwendig   ist,   dem   Zentralrat   der  Juden  in 
Deutschland.  So spricht  der Vertrag  von „integrationspolitischen  und sozialen 
 352),  legt konkrete  Aufgaben  des Zentralrats  nicht fest, sondern überlässt 
Aufgaben   des  Zentralrats“   sowie   von  „überregionalen   Aufgaben“,   vgl.  Arti-
die Entscheidung darüber,  1  deswas   Vertrageszur  Erfüllung  vom des  25. Vertragszwecks April   2023   (BGBl. (vgl.  Präam-2023  I 
belNr.  und  Artikel  Januar 2003 (BGBl.  I S.  1598), zuletzt 
geändert   durch   Artikel
Eine „Neuverteilung  von Aufgaben“  im  Sinne der Fragestellung ist nicht erfor-
derlich. Der  Vertrag  zwischen  der Bundesrepublik  Deutschland  und dem  Zent-
ralrat der Juden in Deutschland vom 27.
Ein Einverständnis im  Sinne der Fragestellung besteht nicht und ist auch  nicht 
erforderlich.
 April 2023 hat sich unter dem Dach des Zentral-
rats   der  Juden  in  Deutschland   der  Jüdische   liberal   egalitäre   Verband   (JLEV) 
gegründet.   In  der  Allgemeinen   Rabbinerkonferenz   (ARK),   einem  Gremium 
unter dem  Dach  des Zentralrats  der Juden in Deutschland,  sind nach Kenntnis 
der Bundesregierung  Rabbiner  und Rabbinerinnen  vereinigt,  die sowohl  in jü-
dischen  Einheitsgemeinden  als  auch   in  liberalen  jüdischen   Gemeinden  in 
Deutschland   tätig   sind.  Für   die  Berücksichtigung   des  liberalen  Judentums 
Für die Bundesregierung ist gegeben, dass der Zentralrat der Juden in Deutsch-
spricht auch, dass der Zentralrat der Juden in Deutschland aus der vertraglichen 
land nach seinem  Selbstverständnis für  alle Richtungen  innerhalb des Juden-
Leistung, die er jährlich aus dem Vertrag mit der Bundesregierung erhält, einen 
Die Fragen 4a und 4b werden gemeinsam beantwortet.
tums  offen ist und auch  das  liberale  Judentum  berücksichtigt:  Unter dem  Dach 
Anteil an die Union progressiver Juden in Deutschland weiterreicht.
des Zentralrats  der Juden sind auch  Gemeinden organisiert,  die sich der libera-
len Strömung  im  Judentum  zurechnen. Nach Kenntnis der Bundesregierung  ist 
ein gewichtiger  Teil der bei der Union progressiver  Juden in Deutschland  als 
Mitglieder  geführten jüdischen  Gemeinden zugleich  Mitglied  im  Zentralrat  der 
Juden in Deutschland. Am 20.
 Dezember 2019) zugesagt hat, die Plura-
lität der religiösen  Denominationen  zu  sichern und hierfür  die Autori-
sierung der K.d.ö.R. UPJ vorgelegt hat?
– 3 –
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Drucksache  21/ 1576
4. a) Ist  nach  Ansicht   der  Bundesregierung   der  Zentralrat   der  Juden  in 
Deutschland   der  religiöse   Vertreter   des  Liberalen  Judentums,   und 
wenn ja,  wie  begründet  die Bundesregierung  die Nichtbeachtung der 
Körperschaft  des öffentlichen Rechts  (K.d.ö.R.)  UPJ  (Union Progres-
siver  Juden), wenngleich bei der Errichtung  des Militärrabbinats  der 
Zentralrat  der Juden in Deutschland  dem  Bundesministerium  der Ver-
teidigung noch schriftlich (5.
b) Wie  beurteilt die Bundesregierung  diese aus  Sicht der Fragesteller  be-
stehende Vereinnahmung und Verdrängung des religiösen, eigenständi-
gen Bekenntnisses?
5. a) Wann  wurde  nach Kenntnis der Bundesregierung  durch  Vertreter  der 
Union Progressiver  Juden in Deutschland  bzw.  der Denomination,  die 
auch   das   religiöse   Bekenntnis  für   die  Ordination   der  im   Abraham 
Geiger Kolleg ausgebildeten Rabbiner und Kantoren darstellt, ein Ein-
verständnis  mit  der Bundesregierung  oder dem  Zentralrat  der Juden in 
Deutschland  hergestellt, dass  die staatliche  Förderung  zur  zukünftigen 
Ausbildung   der  liberalen  Rabbiner   und  Kantoren  vom   Abraham 
Geiger Kolleg zur Nathan Peter Levinson Stiftung übergehen soll?
b) Wann  und mit  welchem  Vertrag  oder mit  welcher  vertraglichen  Ände-
rung  wurde  diese Neuverteilung der Aufgaben  durch  die Bundesregie-
rung und den Zentralrat der Juden in Deutschland geregelt?
 000  Euro vor.
 06,  Kapitel  0601,  Titel 685 14) 
sieht für  die Union progressiver  Juden in Deutschland  eine finanzielle Förde-
rung in Höhe von bis zu 250
 Jahren  jährlich  im  Rahmen 
von  Projektförderungen   und  in  kontinuierlich   steigender  Höhe   unmittelbar 
Ausdurch Artikel das  Bundesministerium 4 des Grundgesetzes des  lassenInnern sich gefördert. keine  AnsprücheDer  aktuelle auf Regierungs- bestimmte 
entwurfstaatliche für Leistungen das  Haushaltsjahr ableiten  2025(BVerfGE (Einzelplan 123,  148, 178). Die  Union progressi-
ver Juden in Deutschland  wird  seit mindestens 19
Die  Bundesregierung  beachtet die jeweils  einschlägigen  Vorgaben  der Recht-
sprechung.
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
– 4 – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Drucksache  21/ 1576
http://lexetius.com/2002,2130 )?
 Februar   2002   –   7 C 7.01;  Oberverwaltungsgericht   (OVG) 
kel 1 Satz  2  und 3 des Vertrages.  Im  Übrigen  wird  auf  die Antwort  zu  Frage  1 
Sachsen-Anhalt 
verwiesen.
6. Wie   berücksichtigte   die  Bundesregierung   bei  der  Erstellung  des  Haus-
haltsentwurfes  2025  das  ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 
zur  finanziellen Beteiligung einer Jüdischen  liberalen Gemeinde,  die zur 
 123, 148  ff.)?
K.d.ö.R.  UPJ  gehört  und nicht bereit  war,  von der Verteilung staatlicher 
Mittel ausgeschlossen zu  sein (Bundesverwaltungsgericht  (BVerwG),  Ur-
teil  vom   28.
 B.  der  Staat   dürfe   eine  Religionsgemein-
7. schaft nicht in ein Abhängigkeitsverhältnis von einer anderen Religionsge-Wie   setzt  die  Bundesregierung   die  verfassungsrechtlichen   Vorgaben   aus 
denmeinschaft  ergangenen  bringen,  Leitsätzen,  aus   dem  z.  Urteil  des  Bundesverfassungsgerichtes   zur 
angemessenen Beteiligung an staatlichen Mitteln, sich nicht dem  Zentral-
rat   der  Juden  in  Deutschland   unterordnen  zu   müssen,   wenn  es  sich  um 
eine eigenständige Denomination handelt, um (BVerfGE
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333

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